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Teil A | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (wie bspw. allgemeine Einkaufsbedingungen) finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprochen haben.


§1 Angebot und Vertragsschluss

1.1 Angebot, Auftragsbestätigung

Alle unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.


1.2 Textform

Der Auftrag des Kunden und unsere Auftragsbestätigung haben in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Die Textform gilt auch für alle weiteren Erklärungen oder Abreden. Auf das Textformerfordernis kann nur unter Wahrung der Textform verzichtet werden.


§2 Rechnung und Zahlung

2.1 Rechnungsstellung

Wir stellen Rechnungen grundsätzlich nur in Euro. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge ausschließlich per Banküberweisung in Euro zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, bis alle unsere ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.

2.2 Umsatzsteuer

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Besitzt ein Kunde mit Sitz im Ausland eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID, VAT-ID), muss uns diese bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.

2.3 Abschlagszahlungen/Vorkasse

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen, bzw. Vorkasse zu verlangen. Abschlags- oder Vorkasse Zahlungen müssen innerhalb des gesetzten Zahlungsziels bei uns eingegangen sein, ansonsten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Aktive Mitwirkung des Kunden

Unsere Leistungen setzen die aktive Mitwirkung des Kunden voraus; insbesondere ist der Kunde verpflichtet,

(a) uns nach Vertragsschluss einen Ansprechpartner zur Koordination unserer Tätigkeiten zu benennen, welcher zu Änderungen des Vertrags, Freigabe von Leistungen und zum Empfang von Rechnungen ermächtigt ist;

(b) die generelle Verfügbarkeit der relevanten Stakeholder für Fragen und notwendige Meetings zu gewährleisten.
Wird uns entgegen A 3.1 (a) kein Ansprechpartner benannt, ist unser Ansprechpartner derjenige, der den Vertrag mit uns angebahnt hat.

3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen, Datenschutz, Backup

a) Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (insb. DSGVO) obliegt allein dem Kunden. Wir werden diesbezüglich vom Kunden gemachte Vorgaben lediglich implementieren. Wir sind nicht verpflichtet, die Vorgaben des Kunden auf ihre Validität zu überprüfen oder auf Bedenken gegen die Validität der Vorgaben hinzuweisen.

b) Datenschutz
Soweit der Kunde uns Daten zur Verfügung stellt, obliegt es allein dem Kunden, die für die Überlassung der Daten notwendigen Einwilligungen und Rechte beizubringen. Der Kunde wird uns von jeglicher Inanspruchnahme – sei diese zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich – wegen der Verwendung von durch den Kunden zur Verfügung gestellter Daten, freihalten.
Insoweit erforderlich, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gem. Art. 28 DSGVO abschließen.

c) Backups
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Integrität von Kundendaten. Es ist Sache des Kunden, seine Daten hinreichend gegen Verlust zu schützen und Backups durchzuführen.

3.3 Verhältnis zu Dritten

Soweit unsere Leistungen vom Kunden im Rahmen eines (agilen) Projekts in Anspruch genommen werden, in dem Dritte involviert sind, sind wir allein gegenüber dem Kunden für unsere Leistungen verantwortlich. Vertragsbeziehungen zu Dritten entstehen nicht. Sofern Regieaufgaben oder Projektmanagement nicht explizit Gegenstand des Auftrags sind, über-nehmen wir keine Weisungsbefugnis gegenüber Dritten und sind für die Leistungen Dritter nicht verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, uns von der Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten.


§4 Leistungsstörungen

4.1 Höhere Gewalt

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik; Epidemien oder Pandemien; o. ä.) nicht durchgeführt werden, werden wir und der Kunde von den jeweiligen Verpflichtungen zur Leistung frei; bereits erbrachte Teilleistungen sind (anteilig) zu vergüten. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Deutschen Auswärtigen Amts, eine Extremwetterwarnung oder die Einreiseverweigerung oder Verweigerung der Beförderung (sofern wir die Einreiseverweigerung oder die Verweigerung der Beförderung nicht zu vertreten haben).

4.2 Vom Kunden zu vertretende Leistungsstörungen

Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, nicht oder nicht vollständig durchgeführt oder muss er abgebrochen werden, kommt der Kunde ohne weitere Anmahnung in Annahmeverzug.
Hinweis: Nach der gesetzlichen Regelung kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, wenn er die Leistung nicht wie vereinbart entgegennimmt. Gemäß § 615 BGB führt der Annahmeverzug dazu, dass der Auftragnehmer von der Leistungspflicht frei wird, der Auftraggeber aber grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt. Etwaige uns weiter zustehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.3 Von uns zu vertretende Leistungsstörungen

Von uns zu vertretende Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmun-gen unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen aus A 5.1.

§5 Haftungsbeschränkung

5.1 Unsere Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und anderer Organe.

5.2 Komponenten von Drittanbietern

Insoweit Komponenten von Drittanbietern zum Einsatz kommen, werden wir nur solche Komponenten von Drittanbietern einsetzen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell sind. Der Kunde erkennt an, dass es außerhalb der Sphäre von uns liegt, ob diese Komponenten in der Zukunft in der von uns eingesetzten Form verfügbar bleiben und aktualisiert werden.

§6 Referenznennung, Konkurrenzschutz, Verschwiegenheit

6.1 Referenznennung

Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Die Nennung erfolgt u. a. unter Verwendung des Logos oder Markenzeichens des Kunden auf unserer Website. Der Kunde kann dieser Referenz jederzeit für die Zukunft widersprechen. Der Kunde kann entsprechend uns als Referenz nennen, wobei wir uns den jederzeitigen Widerspruch vorbehalten.

6.2 Konkurrenzschutz

Wir verpflichten uns gern zur Verschwiegenheit, können aber keinen Konkurrenzschutz bieten. Von daher können wir keine Vereinbarungen akzeptieren, die uns verbieten, für Wettbewerber unserer Kunden tätig zu werden.

6.3 Verschwiegenheit

Wir respektieren die Tatsache, dass Geschäftsgeheimnisse geschützt werden müssen. Da-her sind wir grundsätzlich zur Unterzeichnung einer vom Kunden gestellten Verschwiegenheitserklärung bereit. Damit wir die Verschwiegenheitserklärungen unserer Kunden juristisch prüfen und eventuelle Probleme im Vorfeld klären können, muss der Kunde uns die Verschwiegenheitserklärung spätestens zusammen mit der Auftragserteilung zusenden. Wir sind nicht verpflichtet, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, die uns zum Zeit-punkt der Auftragserteilung noch nicht vorlagen. Für den Fall, dass ein Kunde nach Vertragsschluss auf die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung besteht, kommt dieser in Annahmeverzug und hat das vereinbarte Honorar auch ohne unsere Leistung zu zahlen. Daneben sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unser Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
Wir verpflichten uns, uns zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie sämtliche selbst angefertigten Schriftstücke oder andere Aufzeichnungen, auch Konzepte, die sich in unserem Besitz befinden und die Angelegenheiten des Kunden betreffen, ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte nicht Einsicht nehmen können.
Wir sichern zu und gewährleisten, dass wir unsere eigenen proprietären Informationen vor jedem Zugang unberechtigter Dritter oder ihrer Verwendung durch unberechtigte Dritte schützen werden und dass wir weiterhin Vereinbarungen über Geheimhaltungspflichten mit unseren Beschäftigten getroffen haben, um die von dem Kunden erhaltenen vertraulichen Informationen zu schützen.


Sollte eine Regierungsbehörde, ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde oder Aufsichtsbehörde von einer der Parteien verlangen, im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltene Informationen bereitzustellen, so wird die einer solchen Verpflichtung unterliegende Partei nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung haftbar sein, vorausgesetzt die verpflichtete Partei macht der anderen Partei unverzüglich Mitteilung von einer solchen amtlichen Aufforderung zur Offenlegung von Informationen. Es steht der anderen Partei frei, eine solche von der Behörde erlassene Aufforderung anzufechten.

§7 Abtretung, Aufrechnung

7.1 Abtretungsverbot

Unser Kunde ist nur mit unserer Zustimmung berechtigt, seine Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns abzutreten. Unsere Zustimmung ist nur dann wirksam, wenn sie in Textform erteilt wurde.

7.2 Aufrechnung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

§8 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel

8.1 Gerichtsvereinbarung

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit unseren Kunden Stuttgart.

8.2. Rechtswahl, internationaler Gerichtsstand

Für alle Beziehungen mit unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Internationaler Gerichtsstand ist ausschließlich Stuttgart.

8.3 Salvatorische Klausel

Üben wir ein Recht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den speziellen Konditionen für die jeweils angebotene Leistung nicht aus, bedeutet dies keinen Verzicht auf unser Recht. Sofern eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den speziellen Konditionen für die jeweils angebotene Leistung unwirksam ist oder unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Ersatzbestimmung zu finden, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung bestmöglich entspricht.


B) Besondere Bedingungen für einzelne Leistungen

Ergänzend oder ersetzend zu den Bedingungen aus Teil A gelten für unsere unterschiedlichen Leistungen folgende Bedingungen:

§1 Agile Projektentwicklung

1.1 Vorbemerkung

Die agile Projektierung geht u. a. davon aus, dass hinsichtlich Funktionsumfang und Umsetzung zu Beginn eines Projekts Vorstellungen bestehen, die sich im Verlauf der Entwicklung als falsch, nicht bedarfsgerecht oder in sonstiger Weise nicht zielführend erweisen. Agile Projektierung versucht, Projektfehlschläge dadurch zu vermeiden, dass nicht nach einer starren Idee hierarchisch vorgegangen wird. Beim agilen Ansatz setzt man hingegen auf kleinere, fokussierte Teams, die sich in regelmäßigen Abständen zusammenfinden, um ganz spezifische Ziele in Angriff zu nehmen. Die Teams sind agiler, flexibler und effizienter, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie die vom Kunden gesteckten Ziele auch erreichen – insbesondere dann, wenn sich dessen Bedürfnisse ändern. Die Methodik bietet für Projektteams, Projektleiter, Kunden und Stakeholder viele Vorteile, wie schnellere Auslieferung von Lösungen; erhöhte Flexibilität und Anpassungsfähigkeit; erhöhte Erfolgsaussichten durch stärkere Fokussierung; schnelleres Identifizieren von Problemen und Fehlern; optimierte Entwicklungsprozesse; optimale Projektkontrolle; erhöhte Fokussierung auf spezifische Kundenbedürfnisse und mehr Kollaboration und Feedback.
Die Entwicklung erfolgt dabei in sog. Sprints, kurzen Arbeitsperioden, die mit einem (Zwischen-) Ergebnis abgeschlossen werden, das wiederum die Grundlage für weitere Sprints bildet. Ziel ist es je Sprint funktionsfähige Inkremente zu liefern. Es fallen also Konzeption, Entwicklung und Test einer User-Story in einen Sprint. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu klassischer Entwicklung, wo eine oftmals mehrmonatige Konzeptionsphase einer mehr-monatigen Umsetzungsphase voraus geht, wodurch Konzeptionsfehler oder falsche Annahmen zum Nutzerverhalten erst sehr spät deutlich werden.


Sofern wir im Rahmen agiler Projektierung tätig werden, gelten folgende Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist:

1.2. Product Owner

Der (vom Kunden benannte) Product Owner ist gleichzeitig Ansprechpartner im Sinne von A 3.1 (a). Auf Wunsch stellen wird dem Product Owner zur Unterstützung dieser Rolle einen Product-Owner-Support zur Seite.

1.3 Sprints

Wir legen die einzelnen Sprints gemeinsam mit dem Kunden fest. Jeder Sprint wird durch eine gemeinsame Evaluierung des Ergebnisses abgeschlossen. Diese Evaluierung stellt die Basis für den nächsten Sprint dar. Ein Sprint soll regelmäßig nicht länger als zwei Arbeitswochen dauern. Ein Sprint gilt als abgeschlossen, sobald wir und der Kunde uns einig sind, dass zum nächsten Sprint übergegangen werden soll oder wenn wir oder der Kunde in Text-form erklären, dass ein Sprint abgeschlossen ist und der jeweils andere nicht unverzüglich in Textform widerspricht. Der Widerspruch ist nur beachtlich, wenn die widersprechende Partei den Widerspruch begründet und konkret darlegt, was sie zum Abschluss des Sprints noch für erforderlich ansieht.

1.4 Change Requests

Nach Abschluss eines Sprints vorgebrachte Änderungswünsche des Kunden gelten als change requests, sofern diese nicht in einem späteren Sprint umgesetzt werden können. Wir werden dem Kunden den zeitlichen und Vergütungsmehraufwand für die Bearbeitung des change requests unverzüglich in Textform aufgeben. Der change request wird Bestandteil des Vertrages, sofern der Kunde die Erklärung von uns binnen drei Tagen bestätigt; ansonsten gilt der change request als hinfällig.

1.5 Abnahme

Die Leistungen von uns werden von dem Kunden gemäß den zwischen den Parteien definierten Sprints abgenommen. Ein Sprint gilt als abgenommen, sobald er im Sinne von B 1.3 abgeschlossen ist. Das Projekt als Ganzes gilt mit der Abnahme des letzten Sprints als ab-genommen. Das für einen Sprint angefallene Honorar wird mit Abnahme des Sprints zur Zahlung fällig.


Stand: August 2024

 
 
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