Umsatzsteuer: Erstattung aus dem EU-Ausland
Unternehmer, die geschäftlich im EU-Ausland unterwegs waren, können sich die dort gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten lassen. Faustregel: ab ca. EUR 50,00 lohnt es sich in der Regel, eine Erstattung zu beantragen. Wichtig: Erstattungen für ein Kalenderjahr müssen bis Ende September des Folgejahres beantragt werden.
Hier finden Sie den Link zum Erstattungsantrag.